Arbeitspaket 3: Services – Klärung des Rechtsrahmens

Mit der Perspektive, dass die digitale und hybride Lehre einen wesentlichen Teil der neuen Normalität darstellen wird, ist es unverzichtbar, dass für Lehrende- und Studierende Informationen zum bestehenden Rechtsrahmen zur Verfügung stehen werden. Diese Informationen müssen fundiert, umfassend und möglichst einheitlich sein.

Rechtliche Herausforderungen sollen in dem Projekt auf der Basis der Expertise des ELAN e.V. für alle Projektpartner bewältigt werden. Zu dem zu klärenden Rechtsrahmen für die digitale und hybride Lehre gehören unter anderem Fragen des Urheber-, Datenschutz-, Hochschul- und Kapazitätsrechts sowie Fragen zum E-Prüfungsrecht (speziell Open-Book-Prüfungen), der standortübergreifenden Bereitstellung von Diensten, die eine Datenverarbeitung erfordern, oder der Erschließung von Material für und der Lizensierung von OER.

Die konkreten Maßnahmen des Arbeitspakets 3 betreffen:

  • Die Vernetzung des ELAN e.V. mit den Rechtszuständigen bzw. den Datenschutzbeauftragten an den Verbunduniversitäten
  • Die Entwicklung und Bereitstellung von Informationen, Handreichungen, Services und Schulungen

Produkte und Ergebnisse

Anrechnungsmöglichkeiten von E-Learning-Formaten

Immer mehr digitale Lehr-Formate halten Einzug in die Lehre. Es stellt sich die Frage, wie die freiwillige Erbringung, Erstellung und Betreuung digitaler Lehrleistungen auf das Lehrdeputat nach der LVVO Nds. angerechnet und honoriert werden können. In diesem Paper werden die Möglichkeiten der LVVO Nds. identifiziert und Lösungsansätze zu Kapazitätsfragen diskutiert.

Online-Prüfungsordnungen nach dem NHG

Der neu in das NHG eingefügte § 7 Abs. 4 ermöglicht Hochschulen unter Beachtung bestimmte Vorgaben, Online-Prüfungen in ihre Prüfungsordnungen aufzunehmen und somit eine Rechtsgrundlage für diese Prüfungsform zu schaffen. In diesem Paper werden die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für eine solche Ordnung identifiziert. Im Anhang ist eine Muster-Rahmenprüfungsordnung mit dazugehörigen Datenschutzhinweisen und einer Einverständniserklärung der Prüflinge zu finden. Diese Muster wurden in einer Arbeitsgemeinschaft der Rechtsabteilungen der Hochschulen des SOUVER@N-Projektes erarbeitet.

Rechtliche Aspekte des Einsatzes von KI in Studium, Lehre und Prüfung

KI-Generatoren werden immer öfter in Studium, Lehre und Prüfung von Lehrenden sowie Studierenden verwendet. Lehrende können KI-Tools zur Erstellung und Aktualisierung von Lehrmaterial, zur Veranschaulichung der Lehre oder auch zur Bewertung von Studien- und Prüfungsleistungen einsetzen. Studierende können KI-Tools zur Erstellung von Studienleistungen oder von Prüfungsleistungen verwenden. Häufig verwendet werden ChatGPT und Dall-E des US-Anbieters OpenAI. Dieses Paper gibt einen ersten Überblick über die derzeitige Rechtslage des KI-Einsatzes für den AK KI-Orientierungsrahmen.