Server-Housing

Vereinbarung über die Nutzung des Server-Housing im Rechenzentrum

(Version 12, Februar 2022)

Der Housing-Dienst des Rechenzentrums ermöglicht Instituten und Einrichtungen, IT-Systeme der TUC in der Infrastruktur des zentralen Maschinensaals des Rechenzentrums zuverlässig zu betreiben.

Ein weitergehender Dienst ist das „Hosting“ von IT-Systemen und Anwendungen, bei denen das Rechenzentrum zusätzlich die laufende Systembetreuung übernimmt.

Außerdem betreibt das Rechenzentrum eine verteilte VMware-Infrastruktur. Hier können virtuelle Server beantragt werden. Angeboten werden Ubuntu- bzw. Debian-Linux-Server, in begründeten Ausnahmefällen auch Server unter MS Windows.

Umfang des Dienstleistungsangebots

Das Server-Housing dient dazu, IT-Systeme der Institute in einem mit der entsprechenden Infrastruktur ausgestatteten Raum unterzubringen.
Dazu gehören:

  • Unterbringung im RZ-Maschinensaal, inkl. der Einrichtungen zum Brandschutz, Brandfrüherkennung, Zutrittskontrolle, Einbruchssicherung und Gebäudeüberwachung
  • Installation der Geräte in 19“-Racks
  • Stromversorgung über redundant ausgelegte, unterbrechungsfreie Stromanschlüsse
  • Klimatechnische Versorgung
  • Anbindung an die vom Rechenzentrum betriebene IT-Netz-Infrastruktur der TUC.

Antrag und Dauer

  • Die Dienstleistung muss über dieses Antragsformular durch die/den Leiter/-in der Einrichtung beim Rechenzentrum beantragt werden.
  • Der Antrag ist zu ergänzen durch Angaben der technischen Daten der zu betreibenden Komponenten sowie durch Benennung der verantwortlichen Ansprechpartner/-in.
  • Diese Vereinbarung gilt zunächst für die Dauer von 3 Jahren. Vor Ablauf (spätestens 3 Monate vorher) kann die Laufzeit verlängert werden.

Rahmenbedingungen

  • Die nutzende Einrichtung bleibt in vollem Umfang verantwortlich für den systemtechnischen Betrieb ihrer installierten Hard- und Software. Dazu gehört auch die regelmäßige Pflege des Betriebssystems und der auf den Servern installierte Software.
  • Das Rechenzentrum ist von Anforderungen Dritter freizustellen.
  • Die installierten Systeme werden in das jeweilige Datennetz der Einrichtung via VLAN Neingebunden; es wird kein gesonderter Firewalldienst bereitgestellt.
  • Server, die für andere Nutzergruppen Dienste erbringen, werden ebenfalls in VLANs betrieben, mit dem Unterschied, dass nur die für den Betrieb des Dienstes oder der Dienste notwendigen Ports freigeschaltet werden sowie der administrative Zugang per SSH (Port 22) bzw. RDP (Port 3389). Die Freischaltung weiterer Ports für die Bereitstellung von Netzdiensten bedarf der Zustimmung des Rechenzentrums.
  • Die Bandbreite der Netzwerk-Anschlüsse wird an den jeweiligen Stand des Backbone-Netzes angepasst. Die Solltemperatur im Maschinensaal beträgt 24 °C, ein Frühalarm wird bei der Erreichung von 28°C, ein Notalarm bei 30 °C ausgelöst. Die installierten Geräte dürfen aber auch bei einem längeren Betrieb bis zu 30 °C keinen Schaden nehmen.
  • Die zu installierenden Systeme (Hardware) müssen in ein 19-Zoll-Standard-Rack integrierbar und möglichst „rack-mountable“ sein.
  • Der persönliche Zugang zu den Systemen ist den Systembetreuern/-innen jederzeitwährend der Kernarbeitszeiten bzw. nach Absprache möglich. Der Zugang zum Maschinensaal wird über ein Schließsystem erfasst und geregelt.
  • Das Rechenzentrum behält sich das Recht vor, in Notfällen die Systeme ohne Vorwarnung abzuschalten.
  • Die/Der Ansprechpartner/-in muss im Bedarfsfall per Telefon bzw. per E-Mail erreichbar sein.
  • Die technischen Daten der Systeme werden im Rechenzentrum erfasst und müssen bei jeder Änderung zeitnah aktualisiert werden.
  • Falls mehrere Systeme im Maschinensaal installiert werden sollen, muss zuvor die Netzwerktopologie aufgezeigt und mit dem Rechenzentrum abgestimmt werden.
  • Die Ansprechpartner/-innen werden durch Mitarbeiter des Rechenzentrums bezüglich des Verhaltens im Maschinensaal eingewiesen. Eine Vereinbarung über die Einhaltung der Sorgfaltspflicht (Schließordnung) muss von jeder/m Ansprechpartner/-in unterschrieben werden.
  • Analog gilt dies auch für die Beantragung/Betrieb von virtuellen Servern (VMs) in der zentralen VMware-Infrastruktur.
  • Das RZ behält sich vor, bei Auffälligkeiten nach Unterrichtung des Verantwortlichen das System aus Sicherheitsgründen abzuschalten.

Entgelt-Regelung

Das Server-Housing/Hosting ist für Einrichtungen der TU Clausthal entgeltfrei.

Antrag Server-Housing im Rechenzentrum

Antrag Server-Housing im Rechenzentrum
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